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EU DSGVO & Fotografie

von Uwe Heimburger

Mit besten Absichten ist die EU Datenschutz Grundverordnung - kurz EU DSGVO - zum 25.05.2018 in Kraft getreten. Ziel: den Datenschutz der Bürger europaweit verbessern.

Bisher kenne ich sie und ihre Auswirkungen im wesentlichen aus meinem betrieblichen Umfeld.

Von einem Kollegen, der wie ich Fotografie als Hobby mit professionellem Anspruch betreibt, wurde ich auf die Auswirkungen der DSGVO auf’s Fotografieren hingewiesen. Er betreibt bisher Konzertfotografie und hatte einen Artikel in der Münchner Tageszeitung gelesen. Der alarmiert!

Folgender, wie ich meine, gut lesbare Internet-Artikel beschreibt das Gesetz und die weitgehend ungefilterte Umsetzung in Deutschland.

Im Hinblick auf Fotografie hatte ich die EU DSGVO bisher nicht wahrgenommen.

Die Regeln betreffen aber letzlich nicht nur freie Fotografen, die ihr Geld damit verdienen, sondern im Grunde Jeden der Fotos mit im Bild eindeutig erkennbaren Personen macht - egal ob mit Digital-Kamera oder Handy. Die Ausnahmeregelung des Artikel 2 Absatz 2 c) der DSGVO macht die Sache für natürliche Personen nur auf den ersten Blick besser. Denn unsere Gesellschaft ist bereits lange im digitalen Auf- und Umbruch.

Du und ich teilen digitale Bilder, Meinungen und Vieles mehr im Internet. Es ist Teil unserer Kultur geworden, zumindest in weiten Bereichen der Bevölkerung. Sobald sich erkennbare Personen gewollt oder ungewollt im geposteten Bild befinden, ist dies in Deutschland seit dem 25.05.2018 nicht mehr oder nur unter kaum umsetzbaren Auflagen erlaubt.  Andere EU-Länder haben das Thema bzw. die mit dem Gesetz verbundenen Fragestellungen scheinbar verstanden. Sie haben reagiert und Einschränkungen formuliert!

Ein Selfie im Biergarten geschossen, auf dem zufällig z.B. auch ein Fremder erkennbar ist, ist rechtlich nicht mehr zulässig. Schon gar nicht das Posten solcher Fotos auf Social Media Plattformen.

Als Hobbyfotograf bei einer öffentlichen Sportveranstaltung Fotos schießen und auf einer Website des Vereins veröffentlichen. Ausgeschlossen. In der Theorie mag das gehen, indem man von allen Beteiligten schriftliche Genehmigungen einholt. In der Praxis dürfte es gerade bei Nicht-Bezahl-Veranstaltungen kaum umsetzbar sein. Es herrscht dort Kommen und Gehen, und es ist kaum vermeidbar, auch fremde Personen im Bild zu haben. Stimmungen einfangen durch Einbeziehen des Publikums ins Bild - ein EU DSGVO-Verstoß und damit strafbar.

Das Gesetz setzt an der Speicherung personen-bezogener Daten an. Das ist ja grundsätzlich begrüßenswert. Aber vielleicht sollten auch andere Abhängigkeiten und Interessen betrachtet werden. Die bisherige umfassende und im Vergleich zu anderen Ländern bereits recht strenge Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Fotografie in Deutschland, wird nun weitreichend außer Kraft gesetzt.

Aus fotografischer Sicht bin ich auf folgendes Bild stolz. Trotzdem habe ich es auch bisher nicht veröffentlicht. Es entstand auf den Internationalen Fürstenfelder Naturfototagen 2018 in Fürstenfeldbruck.

Auf der linken Seite vollständig scharf im Bild ein Schreiseeadler. Rechts unscharf ein Pärchen. Er fotografiert enthusiastisch den prächtigen Vogel, sie sitzt daneben und schaut in eine andere Richtung.

Wie ich finde eine fotografisch gut umgesetzte Geschichte. Da hätten auch ich und meine Frau sitzen können. Lächelnd

Die konkreten Personen sind im Bild vollkommen unwichtig, als Teil der Komposition aber sehr wichtig. Solche Geschichten werden in Deutschland künftig noch weniger per Bild erzählt werden können als bisher.

Auch vor Inkrafttreten der EU DSGVU habe ich das Bild nicht veröffentlicht. Ich war mir schlicht nicht vollkommen sicher, ob die Unschärfe durch Offenblende ausreichte, die Personen eindeutig nicht erkennbar zu machen. Denn wenn dies der Fall wäre, hätten nach altem Recht die Abgebildeten die Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte und damit Löschung einfordern können. Dies wollte ich nicht risikieren.

Um ganz sicher zu gehen braucht man künftig ganz teures, d.h. lichtstarkes langbrennweitiges Glas, damit die Schärfentiefe entsprechend gering ist. Das wird extrem teuer und schwer zu tragen. Otto-Normal-Verbraucher wird darauf verzichten ...

Bei der EU DSGVO geht es um die Speicherung personenbezogener Daten. Hier: die Speicherung von Datum, Uhrzeit und ggf. Ort der Aufnahme (GPS-Daten) - das ist Standard in der Digitalfotografie. Wenn Personen eindeutig im Bild erkennbar wären, wären die Aufnahmedaten den Personen zuordnbar. Solche Aufnahmen, die nach dem 25.05.2018 entstehen, verstoßen gegen die EU DSGVO. Obenstehender Link führt vor Augen, was das bedeuten kann.

Damit ich das Bild hier zeigen kann, habe ich die aus meiner Sicht nicht eindeutig erkennbaren Personen sicherheitshalber zusätzlich vollständig geschwärzt. Das Bild erzählt so natürlich auch eine Geschichte, aber nicht die, die ich während der Aufnahme im Sinn hatte.

In anderen EU-Ländern wurde seitens der Gesetzgeber reagiert. Ich glaube mit der Entscheidung des Gesetzgebers in Deutschland zeigt sich einmal mehr, dass wir hinsichtlich Digitalisierung in Europa ganz weit hinten stehen - sehr bitter.

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